Betriebsrentenstärkungsgesetz

am .

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein deutsches steuer- und sozialrechtliches Reformpaket des Jahres 2017. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel einer besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. 

Das Gesetz soll die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stärken und in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmen erhöhen. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.

Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV noch besser zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.

Wird die Betriebsrente bezuschusst? Wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgelts in eine DirektversicherungPensionskasse oder Pensionsfonds um, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts dazugeben, soweit er durch die Entgeltumwandlung eine Sozialversicherungsersparnis hat.

Haben Sie zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz Beratungsbedarf? Gerne können Sie uns kontaktieren – wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei allen Fragen.

Ein Roller für den eigenen Garten?

am .

Sie sind klein, leicht und umweltfreundlich – E-Scooter sind groß im Trend. Seit 15. Juni 2019 sind sie auf Straßen und Radwegen zugelassen – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erfüllen sie diese Voraussetzungen nicht, dürfen sie im öffentlichen Raum (Straße oder Radweg) nicht genutzt werden. Dieser wichtige Zusatz ist aber meist nur kleingedruckt und unscheinbar auf den Werbeplakaten vermerkt und wird von den Käufern nicht wahrgenommen. Für den Betrieb auf der Straße benötigt jeder Roller eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kaftfahrtbundesamts. Leider sind oft nicht einmal die Verkäufer der Elektromärkte und Discounter, die die E-Scooter vertreiben, entsprechend geschult und geben auf explizite Rückfragen zur gesetzlichen Lage ungewollt falsche Auskünfte. Denn wer ohne allgemeine Betriebserlaubnis mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs ist hat keinen Versicherungsschutz und verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz - eine Straftat. Dazu kommt, daß das fahren eines E-Scooters wesentlich unfallträchtiger ist als beispielsweise Radfahren. Zahlreiche Großstädte meldeten bereits steigende Unfallzahlen, wobei es sich vorerst nur um Schätzwerte handelt, da die Krankenhäuser noch keine Statistiken über E-Scooter-Unfälle führen.

Bei Rückfragen zum Thema Versicherungen für E-Scooter wenden Sie sich an uns wenden – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Quelle: Badische Zeitung, 24.07.2019

Immer mehr Patienten über 60

am .

Laut einer Studie des Sozialministeriums in Zusammenarbeit mit der AOK wird die Zahl älterer Patienten von über 60 Jahren in Baden-Württemberg massiv steigen. Die Zahlen werden, ausgehend von Daten aus dem Jahr 2012, bis zum Jahr 2035 um knapp 50 % auf über 1,14 Mio. ansteigen. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen.

So sagt die Untersuchung beispielsweise für den Stadtkreis Freiburg bis 2035 einen Anstieg von 43,1 % im Vergleichszeitraum vorher. Die AOK leitet daraus den Auftrag ab, dass die alternde Gesellschaft nur mit einem klaren Blick für die regionalen Besonderheiten nachhaltig versorgt werden kann.

Zugleich macht die Studie auf Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam. Die Analyse gibt wichtige Hinweise darauf, daß ältere Patienten mit speziellen Erkrankungen (Schlaganfall, Herzinsuffizienz, Oberschenkelbruch, etc.) noch zu häufig in einer für sie nicht geeigneten Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Wichtig ist daher, daß die Steuerung im Entlassmanagement der Kliniken und auch den Hausärzten besser wird und daß mehr ambulante, mobile und wohnortnahe Reha-Angebote sowie Kurzzeitpflegeplätze angeboten werden. Wichtig ist außerdem, die Menschen durch entsprechende Maßnahmen möglichst lange vor der Pflegebedürftigkeit zu bewahren. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg steigt bis 2040 so stark, daß sich der Pflegepersonalbedarf bis dahin verdoppeln wird. Dabei fällt es den Pflegediensten schon heute schwer, den aktuellen Personalbedarf zu decken. Dazu kommt, daß die Kosten für einen Pflegedienst für viele Betroffene schwer aufzubringen sind.  Eine Pflegeversicherung hilft hier. Gerne sind wir Ihnen behilflich und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot – eine kurze Kontaktaufnahme reicht.

Quelle: Badische Zeitung, 24.07.2019

Erfolgreiche Kooperation mit der Finanzkanzlei Südbaden

am .

Seit dem 01.06.2018 hat die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH eine exklusive Kooperation mit der

  

Die Finanzkanzlei Südbaden mit Sitz in Auggen unterstützt Ihre Kunden fair, schnell und einfach in Finanzierungsfragen aller Art. Auch beim Thema Unternehmensberatung steht die Finanzkanzlei Südbaden Ihren Kunden mit ihrem Know-how und der langjährigen Berufserfahrung beratend zur Seite.

Seit nun bereits einem Jahr können wir auf eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserem neuen Partner zurückblicken. Wir konnten schon viele zufriedene Kunden für eine erfolgreiche Finanzierungsberatung an die Finanzkanzlei Südbaden weitervermitteln.

Darum sagen wir heute DANKE an allen unseren Kunden und die Finanzkanzlei Südbaden für das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit.

Überhöhte Krankenkassenbeiträge für Rentner, die früher Grenzgänger waren

am .

Dass auf Renteneinkünfte auch Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind ist bekannt. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, zahlt seit 2009 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, also 7,3 Prozent. Die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Bei Zusatzversorgungen wie z. B. einer Betriebsrente muss der Rentner den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent entrichten.

Bei Schweizer Renten, die man als ehemaliger Grenzgänger bezieht, war die Sache etwas komplizierter. Die erste Versicherungssäule, die AHV, ist umlagefinanziert und entspricht der gesetzlichen Rente in Deutschland. Hier war ebenfalls nur der halbe Beitragssatz von 7,3 Prozentfür die Krankenversicherung fällig. Daneben existiert jedoch noch die zweite Säule, diePensionskasse. Die Krankenkassen betrachteten Renten aus der Pensionskasse lange Zeit wie eine Zusatzversorgung und verlangten hier den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent.

Ende 2016 hat jedoch das deutsche Bundessozialgericht geklärt, dass die Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind. Damit war entschieden, dass auch für Renten aus Schweizer Pensionskassen nur der halbe Beitrag von 7,3 Prozent zur Krankenversicherung zu bezahlen ist.

Die Umsetzung dieses Urteils bei den deutschen Krankenkassen lässt jedoch zu wünschen übrig. Kaum eine Kasse hat von sich aus die bis 2016 zu viel bezahlten Beiträge zurückerstattet. Alle verlangen einen Antrag. Doch um einen Antrag zu stellen, muss man erst einmal wissen, dass die bisher bezahlten Beiträge zu hoch waren. Und selbst auf diese Information wurde teilweise von den Krankenkassen verzichtet.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt unbedingt, Widerspruch gegen die Beitragsberechnung einzulegen und sich als Betroffener auf keinen Fall von der Krankenkasse „abwimmeln“ zu lassen. Zu viel bezahlte Beiträge können binnen 4 Jahren zurückverlangt werden.

Die Kautionsversicherung - Ihr PLUS an finanziellem Spielraum

am .

Immer mehr Unternehmen aus der Baubranche haben ein gewachsenes Sicherheitsbedürfnis. Darum werden heute kaum noch Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes vergeben. Der daraus resultierende Bürgschaftsbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums: Jede Bürgschaft wird voll auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet.

Mit einer Kautionsversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Finanzierungsspielraum für zusätzliche Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Ihre Vorteile:

  • Verbesserung der Liquidität durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten oder bestehenden Bürgschaften
  • Entlastung der Bankkreditlinie und Vergrößerung des Finanzierungsspielraums
  • Nutzung des größeren Finanzierungsspielraums für zusätzliche Investitionen
  • Keine zusätzlichen Avalgebühren

Profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer.

Wir unterstützen Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein kostenloses und individuelles Angebot. Rufen Sie uns an – wir freuen uns.

Hackerangriffe und Datendiebstahl – reale Gefahren für jedes Unternehmen

am .

In den letzten Jahren sind durch Cyber-Angriffe deutschlandweit Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Mittelständische Unternehmen sind verstärkt Ziel von IT-Kriminalität, denn die zunehmende unternehmens- und branchenübergreifende Digitalisierung von Geschäftsprozessen bietet viele Angriffspunkte. Ein Schutz nur durch Virenschutzprogramme oder Firewalls reicht oft nicht mehr aus.

Da die finanziellen Folgen von Cyber-Attacken für ein Unternehmen nicht absehbar sind, sollten für eine optimale Absicherung die eigenen technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen und die bestehenden Betriebsversicherungen durch eine Cyber-Versicherung ergänzt werden. Eine Cyber-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Falle von Datenrechtsverletzungen, IT-Sicherheitsverletzungen oder Hacker-Angriffen.

Folgende Schäden können Sie mit einer Cyber-Versicherung abdecken:

- Vermögensschäden, z. B. bei Kunden, Dienstleistern oder anderen Dritten

- Kosten durch behördliche Verfahren

- Dienstleisterkosten bei Eigenschäden im Unternehmen

- Erweiterte Eigenschäden, z. B. bei Schadenverursachung durch Mitarbeiter,

   Cyber-Diebstahl und Bedienfehler

- Betriebsunterbrechungen, Ausfall der Kommunikationswege mit Dritten

- Datenverluste oder Ausspähen von Daten

- Datenverfälschung, unter Umständen mittels Schadensoftware

- Cyber-Erpressung

Sichern Sie sich vor den Folgen eines Cyberangriffs mit einer Cyber-Versicherung ab. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter

am .

Zum 01.08.2018 wurde die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Erlaubniserlangung.

Die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung werden in den §§ 15, 15a MaBV in der ab dem 01.08.2018 geltenden Fassung geregelt:

  • Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 EUR pro Schadenfall und 1.000.000 EUR für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.
  • Die Versicherung muss Deckung für die sich aus der Tätigkeit als Wohnimmobilien- verwalter ergebenden Haftpflichtgefahren für reine Vermögensschäden gewähren.
  • Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen müssen mitversichert sein, soweit sie nicht selbst verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Der Versicherungsschutz muss eine unbegrenzte Nachhaftung vorsehen.

Bestehende Berufshaftpflichtversicherungen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie den Anforderungen der neuen Pflichtversicherung entsprechen.

Dies dürfte regelmäßig nicht der Fall sein, denn:

  • Die Versicherungssumme ist zu gering
  • Es ist keine unbegrenzte Nachhaftung vereinbart
  • Versichert ist pauschal jede Form der Immobilienverwaltung oder es sind weitere Tätigkeiten mitversichert

Der letzte Punkt wird leicht übersehen. Die neue Berufshaftpflichtversicherung betrifft eben (nur) Wohnungseigentums- und Mietverwalter; für diese Tätigkeiten muss die Versicherungssumme vorrätig und „reserviert“ sein. Nicht zulässig ist es deshalb, wenn daneben auch noch die Verwaltung von Gewerbeimmobilien im gleichen Deckungsstock mitversichert ist, was jedoch meist in den bestehenden Versicherungen für „Haus-, Grundstücks-, Wohnungseigentumsverwalter“ der Fall ist.

Auch weitere Tätigkeiten wie z. B. Immobilienmakler dürfen nicht auf den Deckungsstock der Pflichtversicherung zugreifen können. Für all diese bislang mitversicherten Tätigkeiten muss eine separate Versicherung oder ein weiterer Deckungsstock vereinbart werden.

Das bedeutet, dass jede bestehende Berufshaftpflichtversicherung, in der „Hausverwalter“ ausschließlich oder auch nur mitversichert sind, bis spätestens 01.03.2019 angepasst werden muss.

Wir bieten eine Versicherungslösung auf der Berechnungsbasis von Wohneinheiten an, die sowohl für WEG-Verwalter als auch für die Verwalter fremder und eigener Wohnimmobilien geeignet ist. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne.

Unsere Spende zur Weihnachtszeit 2018

am .

Wie jedes Jahr um die Weihnachtszeit haben wir auch im Jahr 2018 wieder anstelle von Weihnachtsgeschenken für unsere Kunden ein soziales Projekt im Landkreis mit einer Spende unterstützt. Der Betrag in Höhe von 500,00 € ging an das Diakonische Werk Breisgau-Hochschwarzwald.

Wir freuen uns sehr, mit dieser Spende die Arbeit der Diakonie zu unterstützen und daß mit unserer Zuwendung die Angebote für Hilfesuchende beim Diakonischen Werk aufrechterhalten bzw. weiter entwickelt werden können.  

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu – unser Gruß zum Jahresende

am .

Ruhe und Besinnlichkeit stehen vor der Tür. Die Weihnachtszeit ist eine gute Gelegenheit ein paar Tage durchzuatmen, die Seele baumeln zu lassen und Kraft zu sammeln für das kommende Jahr.

Wir möchten das Ende des Jahres nutzen, um Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen zu danken. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame und besinnliche Weihnachten und ein wundervolles neues Jahr 2019.

Inzwischen ist es uns zur lieben Tradition geworden, dass wir auf die üblichen Weihnachtsgeschenke und Postkarten verzichten und stattdessen auch dieses Jahr wieder mit dem entsprechenden Betrag ein soziales Projekt im Landkreis fördern.

Eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht Ihr AMEX & Zeller-Team aus Buggingen.

weihnachtskugeln weihnachtsmotive1

 

AMEX & Zeller
Versicherungsmakler GmbH

Willhelmstraße 2
79379 Müllheim

Telefon: 07631 / 2512
Telefax: 07631 / 2501
E-Mail: info@amex-zeller.de