Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein deutsches steuer- und sozialrechtliches Reformpaket des Jahres 2017. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel einer besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.
Das Gesetz soll die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stärken und in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmen erhöhen. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.
Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV noch besser zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.
Wird die Betriebsrente bezuschusst? Wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgelts in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds um, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts dazugeben, soweit er durch die Entgeltumwandlung eine Sozialversicherungsersparnis hat.
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