Plötzlich Pflegefall
Es ist niemandem zu wünschen und doch kann es ganz schnell gehen. Und meistens passiert es unverhofft. Von heute auf morgen wird ein Teil der Familie zum Pflegefall. Ein Pflegefall liegt dann vor, wenn eine Person dauerhaft (mindestens 6 Monate) nicht in der Lage ist, alltägliche Verpflichtungen, Aktivitäten und Aufgaben nachzugehen und deshalb Hilfe benötigt, um diese Defizite auszugleichen. Zu der hohen emotionalen Belastung, die so ein Pflegefall mit sich bringt, kommt oftmals auch eine enorme finanzielle Verantwortung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur etwa 50% der im Pflegefall anfallenden Kosten ab. Die so entstehende Finanzierungslücke muss mit eigenen Mitteln geschlossen werden. Davon ist die ganze Familie betroffen. Nach §94 Abs. 1 SGB XII bzw. §§1601 f. BGB sind auch die Verwandten in gerader Linie zu Unterhalt verpflichtet.
Was bedeutet das für Sie? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch.
Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an, damit ein Pflegefall für Sie und Ihre Familie nicht zum Ernstfall wird.