Ein Roller für den eigenen Garten?

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Sie sind klein, leicht und umweltfreundlich – E-Scooter sind groß im Trend. Seit 15. Juni 2019 sind sie auf Straßen und Radwegen zugelassen – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erfüllen sie diese Voraussetzungen nicht, dürfen sie im öffentlichen Raum (Straße oder Radweg) nicht genutzt werden. Dieser wichtige Zusatz ist aber meist nur kleingedruckt und unscheinbar auf den Werbeplakaten vermerkt und wird von den Käufern nicht wahrgenommen. Für den Betrieb auf der Straße benötigt jeder Roller eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kaftfahrtbundesamts. Leider sind oft nicht einmal die Verkäufer der Elektromärkte und Discounter, die die E-Scooter vertreiben, entsprechend geschult und geben auf explizite Rückfragen zur gesetzlichen Lage ungewollt falsche Auskünfte. Denn wer ohne allgemeine Betriebserlaubnis mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs ist hat keinen Versicherungsschutz und verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz - eine Straftat. Dazu kommt, daß das fahren eines E-Scooters wesentlich unfallträchtiger ist als beispielsweise Radfahren. Zahlreiche Großstädte meldeten bereits steigende Unfallzahlen, wobei es sich vorerst nur um Schätzwerte handelt, da die Krankenhäuser noch keine Statistiken über E-Scooter-Unfälle führen.

Bei Rückfragen zum Thema Versicherungen für E-Scooter wenden Sie sich an uns wenden – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Quelle: Badische Zeitung, 24.07.2019

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