Achtung Pferdehalter mit Reitbeteiligung – Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung!

am .

Um für den Ernstfall (Unfall der Reitbeteiligung mit dem Reittier) abgesichert zu sein, ist es zwingend notwendig die Tierhalter-Haftpflichtversicherung über die Reitbeteiligung zu informieren und diese in den Versicherungsschutz einschließen zu lassen!

Hintergrund ist das kürzlich veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, in welchem entschieden wurde, dass ein Pferdehalter auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle haftet, welche durch das Pferd verursacht werden (Urteil: 4 U 1162/13, vom 29. März 2017).

Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung ändert laut OLG Nürnberg demnach nichts an der Haltereigenschaft. Auch ist von einem stillschweigenden Haftungsausschluss bei dieser Konstellation nicht auszugehen.

Im zu Grunde liegenden Fall nahm die Krankenversicherung der geschädigten Reitbeteiligung die Halterin des Pferdes in Anspruch, die es versäumt hatte die Reitbeteiligung in der Haftpflicht mitzuversichern.

Sind Sie Pferdehalter? Rufen Sie uns an! Gerne gehen wir mit Ihnen Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung durch und informieren ggfs. die Versicherung über die bestehende Reitbeteiligung, damit Sie im Schadensfall nicht Regress genommen werden!

Reiter.jpg

Weitere Informationen zum Urteil: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171005372&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Obacht langjährige Grenzgänger – Schlüsselfaktor Mondial! (Krankenversicherung nach VVG in der Schweiz)

am .

Vielleicht wussten Sie es schon? Das beliebte Versicherungsmodell Mondial (nach VVG) wurde am 01.01.2015 von Sympany und am 02.06.2016 von SWICA für das Neugeschäft aufgegeben.

Selbstverständlich haben die Grenzgänger, welche  im Tarif mondial versichert sind, weiterhin Anspruch auf die versicherten Leistungen.

Für die Versicherten ergibt sich aber ein anders Problem: zum einen steigt der Tarif von den Beiträgen her deutlich stärker an. Hinzukommt der bestürzende Umstand, dass viele Kunden beim Abschluss nicht darüber aufgeklärt wurden, welche Folgen mit dem Tarif im Ruhestand auf sie zukommen und dass verhältnismäßig oft, die zum Mondial obligatorische Pflegepflichtversicherung nicht abgeschlossen wurde.

 

Wenn Sie schon länger in der Schweiz arbeiten und im Tarif Mondial versichert sind, sollten Sie daher unbedingt mit uns Ihre Krankenversicherungssituation besprechen. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch, ob Sie von dem Urteil des Bundesgerichts Bern (9C_801/2014 vom 10. März 2015) betroffen sind.

Rufen Sie uns an! Wir unterstützen Sie eine Möglichkeit zu finden, aus dem Tarif heraus in eine für Sie sinnvolle Alternative zu wechseln, damit der Ruhestand keine bösen Überraschungen für Sie bereithält!

Schweiz geld.jpg

 

 

 

Drohnen – Versicherung unbemannter Flugobjekte bei gewerblicher Nutzung

am .

In unseren News vom 7. Juni 2017 haben wir über die am 7. April 2017 in Kraft getretene neue Drohnen-Verordnung berichtet. Bei der Nutzung dieser unbemannten Flugobjekte sieht das deutsche Gesetz vor, dass für den Betrieb eines Fluggeräts eine Haftpflichtversicherung vorliegen muss.

Während erfreulicherweise viele Privathaftpflichtversicherungen den rein privaten Betrieb von Drohnen beitragsfrei mitversichern, sieht es im gewerblichen Bereich anders aus.

Für die gewerbliche Nutzung muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Und da die Nutzung von Drohnen auf dem Vormarsch ist, reagiert der Markt jedoch auf den Bedarf.

Hier unser aktuelles Angebot:

Der Jahresbeitrag der Haftpflichtversicherung einer gewerblich genutzten Drohne bis 5kg kostet bei einer Versicherungssumme von

  • 1 Mio € -  173,50 €
  • 2 Mio € -  209,92 €
  • 3 Mio € -  248,47 €
  • 4 Mio € -  284,89 €
  • 5 Mio € -  321,30 €

Die Prämien enthalten bereits die Versicherungssteuer von 19%.Die Versicherung gilt weltweit ohne USA/Kanada und schließt das kontrollierte Luftraumrisiko mit ein.

Sie möchten eine Drohne gewerblich oder privat einsetzen? Bitte setzen Sie sich vor der ersten Nutzung mit uns in Verbindung. Gerne prüfen wir, ob Ihre Versicherung bereits den Betrieb einer Drohne abdeckt, oder erstellen bei Bedarf für Sie ein passendes Angebot!

Die Amex & Zeller GmbH hat die Zukunft im Blick – wir verstärken unser Team:

am .

Herr Florian Zeller, der Sohn unseres Geschäftsführers Herr Rainer Zeller, beginnt ein BA Studium in Karlsruhe (Duale Hochschule Baden-Württemberg). Der dort angebotene Wirtschaftsstudiengang hat einen besonderen Fokus auf Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt auf Versicherungen.

Wir sind dankbar, dass der praxisbezogene Teil der Ausbildung, im Rahmen unserer Ausbildungskooperation mit der AMEXPool AG, in unserem Hause und in Verstärkung unseres Teams erfolgen kann. Der theoretische Teil des Studiums beginnt im Januar 2018, wir freuen uns, dass wir  Herrn Florian Zeller aber schon ab dem 1. September 2017 für seinen Einstieg in die Praxis bei uns begrüßen dürfen und bitten Sie ihm Ihr Vertrauen zu schenken.

Neue Grenzgänger Statistik – fast 60% aller deutschen Grenzgänger stammen aus den Kreisen Lörrach und Waldshut

am .

Wie die neuen statistischen Daten der Wirtschaftsregion Südwest (WSW) veranschaulichen, arbeiten aus den Kreisen Lörrach und Waldshut fast 37.000 Grenzgänger in der Schweiz. Mit dieser Zahl stellen diese beiden Landkreise fast 60% der deutschen Grenzgänger in der Schweiz (insg. 61.539).

Die bevorzugten Arbeitskantone der Grenzgänger aus dem Raum Lörrach sind nach wie vor die zwei Basler Kantone. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind laut der vorliegenden Zahlen das Ziel von fast 17 500 Pendlern aus dem Kreis Lörrach.

Auf Grund der hohen Anzahl von Grenzgängern in unserer Region und den dadurch entstehenden Beratungsbedarf, bieten wir in unseren Geschäftsstellen in Buggingen und Grenzach-Wyhlen (Nähe Zoll) kompetente Beratung rund um das Thema „Arbeiten in der Schweiz“.

Sind Sie schon länger in der Schweiz beschäftigt, oder beginnen Sie erst eine Tätigkeit als Grenzgänger? Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen an uns wenden. Wir beraten Sie gerne!

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage unserer Grenzgänger Beratungsstelle http://die-cityagentur.de/ oder fordern Sie unsere kostenlose Informationsbroschüre über unser Kontaktformular an: http://die-cityagentur.de/index.php/kontakt/kontaktformular 

 

Quelle – statistische Daten WSW: http://www.wsw.eu/unsere-region/zahlen-und-fakten.html

Zweite Grenzgänger-Veranstaltung auf Grund hoher Nachfrage geplant

am .

Der von uns veranstaltete Informationsabend für Grenzgänger vom 20.07.2017 war sehr gut besucht und wurde, zu unserer Freude, von allen Teilnehmern durchweg positiv bewertet.

Auf Grund der hohen Nachfrage und positiven Resonanz ist daher für alle Interessierten, die auf Grund der begrenzten Teilnehmerzahl, oder aus zeitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, ein weiterer Informationsabend für Grenzgänger geplant!

Voraussichtlich wird diese Veranstaltung am Dienstag, 12. September 2017 stattfinden - wir informieren Sie sobald alle Details hierzu ausgearbeitet sind.

Grenzgänger aufgepasst – Informationsveranstaltung Donnerstag, 20. Juli 2017 um 19:00 Uhr

am .

Sie sind schon länger in der Schweiz tätig und möchten sich schnell und umfassend über die kürzlich erfolgten und noch anstehenden Neuerungen informieren?

Dann kommen Sie zu unserer Abendveranstaltung! Wir geben Ihnen einen Überblick zu folgenden Themen:

  • Ihre Krankenversicherungssituation– Heute und im Alter.
  • Neue Besteuerung der Beiträge zur Pensionskasse.
  • Vorschau Rentenreform 2020 in der Schweiz

Nach den Vorträgen nehmen wir uns selbstverständlich gerne Zeit weitere Fragen zu diesen Themen zu beantworten!

Die Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, 20.7.17 um 19:00 Uhr in unseren Räumen in Buggingen statt (Im Mittelfeld 19).


Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos, aber auf Grund der begrenzten Teilnehmerzahl, ist eine Anmeldung erforderlich.


Bitte melden Sie sich daher unter 07631 /25 12 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an. Vielen Dank! Wir freuen uns Sie bei uns begrüßen zu dürfen!


Drohnen – die Faszination unbemannter Flugobjekte und die neue Drohnenverordnung

am .

Am 7. April 2017 ist eine neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten. Hintergrund ist die stetig steigende Zahl von Drohnen in Deutschland. Schätzungsweise gibt es derzeit 500.000 dieser unbemannten Flugobjekte bei uns.

 

Die Möglichkeit beeindruckende Bilder aus der Luft zu machen fasziniert viele Menschen. Was aber, wenn ein solches Gerät durch einen starken Wind oder eine aufgebrauchte Batterie außer Kontrolle gerät? Nehmen wir weiter an, die Drohne verletzt dabei andere Menschen oder beschädigt deren Eigentum? 

 

Egal ob Sie eine Drohne privat oder gewerblich nutzen, das deutsche Gesetz sieht vor, dass für den Betrieb eines Fluggeräts eine Haftpflichtversicherung vorliegen muss. Erfreulich ist, dass die meisten Privathaftpflichtversicherungen Drohnen, die rein privat betrieben werden, beitragsfrei mitversichern.  Bitte setzen Sie sich vor der ersten Nutzung mit uns in Verbindung. Gerne klären wir ab, ob in Ihrer Versicherung Drohnen miteingeschlossen sind.

 

 

Ein kurzer Überblick der wichtigsten Regeln der neuen Verordnung: 

  • Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen
  • Kennzeichnungspflicht: bei einem Gewicht von mehr als 0,25 kg müssen Besitzer eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen
  • Drohnen dürfen nur in Sichtweite geflogen werden und müssen bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen
  • Kenntnisnachweis: bei einem Gewicht ab 2 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden
  • Erlaubnispflicht: ab 5 kg Gewicht wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
  • Ab 100 m Flughöhe dürfen Drohnen nur mit behördlicher Ausnahmeerlaubnis fliegen
  • Verboten ist jegliche Behinderung und Gefährdung
  • Flugverbot gilt für Drohnen von mehr als 0,25 kg über Wohngebäuden, oder wenn  das Gerät optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann. Darüber hinaus gilt das Flugverbot über sog. „sensiblen Bereichen“. Dazu gehören: Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Kontrollzonen von Flugplätzen, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete und Gebäude von Verfassungsorganen, Bundes- oder Landesbehörden.

 

Weitere Regeln und Informationen finden Sie hier: 

Freudiges Ereignis verkleinert Team zeitweise

am .

Auf Grund eines freudigen Ereignisses, müssen wir unsere geschätzte Kollegin Frau Simone Junker für etwa ein Jahr entbehren. Ab dem 09.03.2017 beginnt für Frau Junker der Mutterschutz und sie wird erst im kommenden Jahr wieder mit Ihrer freundlichen Art unser Team verstärken. Wir wünschen Frau Junker für die kommende Zeit alles erdenklich Gute und vor allem natürlich Gesundheit für sie und das neue Leben, das bald das Licht der Welt erblicken wird.

Da Frau Junkers Abwesenheit besonders in unserer Schadensabteilung ins Gewicht fallen wird, haben wir intern eine Umstrukturierung vorgenommen. Künftig wird Frau Lambrecht-Werner, die diesen Bereich zusammen mit Frau Junker betreut hat, von Frau Kaltenbach unterstützt.

2016 ein bewegtes Jahr – unser Gruß zum Jahresende

am .

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins Jahr 2017 zu wünschen.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die in diesem Jahr für eine Beratung zu uns gekommen sind und würden uns sehr freuen und geehrte fühlen, wenn Sie auch im nächsten Jahr unseren Service für sich in Anspruch nehmen.  

2016 war für viele ein bewegtes Jahr und uns beschäftigt vor allem das Los der vielen Mitbürger unter uns, denen nur wenig zum Lebensunterhalt bleibt. Der Gabentisch unterm Weihnachtsbaum bleibt vielerorts leer, was uns auch dieses Jahr veranlasst hat, anstelle von Weihnachtsgeschenken an unsere Geschäftspartner, für hilfsbedürftigen Menschen zu spenden. Wir werden das Diakonische Werk Müllheim mit einer Spende unterstützen, und hoffen mit unserer gemeinsamen Hilfe den Armen unter uns ein bisschen helfen zu können.

AMEX & Zeller
Versicherungsmakler GmbH

Willhelmstraße 2
79379 Müllheim

Telefon: 07631 / 2512
Telefax: 07631 / 2501
E-Mail: info@amex-zeller.de