Die Aufenthaltsbewilligung

 

Wer als deutscher Arbeitnehmer in der Schweiz arbeitet und gleichzeitig seinen Hauptwohlsitz dorthin verlegen möchte, benötigt eine vom kantonalen Migrationsamt erteilte Aufenthaltsbewilligung.

Unterschieden wird hierbei zwischen Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung.


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