Die Aufenthaltsbewilligung
Wer als deutscher Arbeitnehmer in der Schweiz arbeitet und gleichzeitig seinen Hauptwohlsitz dorthin verlegen möchte, benötigt eine vom kantonalen Migrationsamt erteilte Aufenthaltsbewilligung.
Unterschieden wird hierbei zwischen Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung.