Rentenversicherung für Grenzgänger
Die für deutsche Grenzgänger obligatorische Schweizer Rentenversicherung unterscheidet sich ein wenig von der Absicherung fürs Alter, wie sie in Deutschland üblich ist. Denn in der Schweiz ruht die Altersvorsorge auf drei Säulen:
Pflicht:
1. Säule: AV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
2. Säule: BVG/Pensionskasse (Berufliche Vorsorge)
Freiwillig:
3. Säule: 3a/3b (Private Vorsorge)
In einem Punkt sind sich aber das Deutsche und das Schweizer System ähnlich, grundsätzlich empfiehlt sich eine zusätzliche private Absicherung, um dafür zu sorgen, dass sich beim Eintritt ins Rentenalter nichts an ihrem gewohnten Lebensstandard ändert. Ein besonderes Augenmerk sollte man also der 3. Säule zukommen lassen.
Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg besteht übrigens die Möglichkeit eine steuerlich geförderte Direktversicherung abzuschließen, die sich am ehesten mit der Säule 3a der Schweizer Kollegen vergleichen lässt. Der Vorteil dieser Variante ist, dass Sie gleichzeitig Vorsorge fürs Alter treffen und zusätzlich Steuern sparen, da die Beiträge sich mindernd auf Ihre vierteljährliche Steuervorauszahlung auswirken.
Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in diesem Bereich auf und erstellen auf Ihren Wunsch passende Vorschläge.