Der Begriff Selbstbehalt im Schweizer Versicherungswesen
Wenn die Kosten für Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Medikamente etc. die Jahresfranchise übersteigen, dann werden alle weiteren Kosten zu 90% von der Krankenversicherung getragen. Die restlichen 10% sind der sogenannte Selbstbehalt und müssen vom Versicherungsnehmer getragen werden.
Der Selbstbehalt beträgt im Jahr insgesamt maximal 700,- CHF. Ist auch dieser schließlich überschritten, dann werden alle weiteren Kosten die danach anfallen zu 100% von der Versicherung getragen.
Das bedeutet als Grenzgänger müssen Sie im Jahr mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,-CHF rechnen, die sich aus den 300,-CHF Jahresfranchise und 700,- CHF Selbstbehalt zusammensetzt.