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Sozialversicherung für Grenzgänger

In Bezug auf die Sozialversicherung also Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, gilt das in den bilateralen Verträgen festgelegte Erwerbsortprinzip. Das heißt Arbeitnehmer aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten sind generell in der Schweiz versicherungspflichtig. Nur im Bereich der Krankenversicherung gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

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