slider_amex-zeller-versicherungsmakler_01
slider_amex-zeller-versicherungsmakler_02
previous arrow
next arrow
Shadow

Krankenversicherung für Aufenthalter

Personen mit ständigem Aufenthalt in der Schweiz müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Wohnsitznahme bei einem Krankenversicherer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anmelden, da sie laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) dem Versicherungsobligatorium unterliegen. Ein Optionsrecht, wie es für die Grenzgänger existiert durch welches diese sich von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz befreien lassen können, gibt es für Aufenthalter nicht.

Die Möglichkeit eine private Krankenhaus- oder Zahnzusatzversicherung in Deutschland neu abzuschließen, besteht nur solange, wie der Wohnsitz in Deutschland liegt.

Aktuelles

Verabschiedung von Frau Lambrecht-Werner
Liebe Kundinnen und Kunden, wir möchten Sie...
Büro am 20.06.2025 geschlossen
Am Freitag, den 20.06.2025, bleibt unser Büro...
Büro am 30.05.2025 geschlossen
Am Freitag, den 30.05.2025, bleibt unser Büro...
Weihnachtsgruß 2024
Schon wieder ist ein Jahr vergangen und...
Öffnungszeiten unseres Büros während der Feiertage
Unser Büro ist vom 23.12.2024 bis einschließlich...

AMEX & Zeller
Versicherungsmakler GmbH

Willhelmstraße 2
79379 Müllheim

Telefon: 07631 / 2512
Telefax: 07631 / 2501
E-Mail: info@amex-zeller.de

Nach oben