Altersvorsorge / Finanzielle Absicherung

Die Altersvorsorge im Schweizer Rentensystem ist auf 3 Säulen „Das 3 Säulen System“ aufgebaut:

1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Altersrente

Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilfsentschädigungen machen den größten Teil der AHV aus. Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen wie:

  • Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupen, Brillen etc.)
  • Fürsorgeleistungen an Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
  • Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.)

Die Rente werden der Entwicklung der Löhne und Preise angepasst. Dies geschieht mittels eines so genannten Mischindex (Mittelwert aus Konsumentenpreisindex und Lohnindex des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit, BWA).

Berufsunfähigkeitsrente/Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung kann an versicherte Invalide oder von Invalidität unmittelbar bedrohte Personen Leistungen nach folgenden zwei Gruppen gewähren:

  • Eingliederungsmaßnahmen:
    Zur dauernden und wesentlichen Verbesserung der Erwerbstätigkeit von behinderten Personen, z. B.: medizinische Maßnahmen, Hauspflege, berufliche Maßnahmen, schulische Maßnahmen, Hilfsmittel, Pflegebeiträge für Minderjährige.
  • Geldleistungen:
    In Form von Renten und Hilflosenentschädigungen, wenn die Eingliederung nicht oder nur teilweisen erreicht werden kann, sowie Taggelder als Verdienstersatzleistungen zu Eingliederungsmaßnahmen.
  • Ergänzungsleistungen:
    Es besteht ein Recht auf Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung. Wenn die Invalidenversicherung Geldleistungen ausrichtet, besteht zur Sicherung eines Mindesteinkommens ein Rechtanspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese bestehen in Geldzahlungen, welche die Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen und einer bestimmten Einkommensgrenze ausgleichen.

Witwen- und Hinterlassenenrente

Verstirbt ein Bezüger einer IV-Rente, haben die Witwe sowie die unter 18-jährigen Kinder Anrecht auf eine Hinterlassenenrente. Auch hier gilt, dass für Kinder, welche sich in einer Ausbildung befinden, die Altersgrenze auf 25 Jahre erhöht worden ist. Es erfolgt eine Koordination, damit beim Zusammentreffen mit Leistungen anderer Sozialversicherer keine Überentschädigung resultiert.

2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse)

Die berufliche Vorsorge versichert Arbeitnehmer, die das 17. Lebensjahr (für die Risiken Tod und Invalidität) bzw. das 24. Lebensjahr (Altersvorsorge) vollendet haben und ein gesetzlich definiertes Mindesteinkommen erzielen.

Die Beiträge sind obligatorisch nur vom Arbeitentgelt zwischen 21.060 CHF/Jahr und 84.240 CHF/Jahr zu entrichten. Es ist zwischen Beiträgen für die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität und für Arbeitsleistungen zu unterscheiden. Die Beträge betragen in Abhängigkeit von der Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) für Risikoleistungen 3,3 % - 7,5 % und für Altersleistungen 7 % - 18 %, gestaffelt nach Altersgruppen – mindestens aber 3.510 CHF/Jahr. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge zu übernehmen.

Für die 2. Säule gilt das Kapitaldeckungsverfahren, d. h. die Beiträge werden auf individuelle Konten der Arbeitnehmer gesammelt und mit gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 1,5 % (2013) verzinst. Es wird kein Staatszuschuss erbracht.

Männer erhalten nach Vollendung des 65., Frauen nach Vollendung des 64. Lebensjahres eine Altersrente in Höhe von derzeit 7,2 % pro Jahr des angesammelten Altersguthabens einschließlich Zinsen. Bis spätestens 3 Jahre vor Rentenbeginn kann die Auszahlung des Altersguthabens, anstelle einer Rentenzahlung, beantragt werden.

Die Leistungen der BVG/Pensionskasse ergänzen die Leistungen der AHV/IV im Alter, bei Invalidität und beim Tod des Versorgers.

Neu führt die BVG Revision eine vom Koordinationsabzug verschiedene Eintrittswelle ein. Sie beträgt 21.060 CHF/Jahr. Ab einem AHV – pflichtigen Jahreslohn in dieser Höhe sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch in der 2. Säule versichert.

Invalidenrente/Berufsunfähigkeitsrente

Die Pensionskasse versichert im Rahmen des BVG auch das Risiko der Invalidität. Bei Invalidität infolge eines Unfalls oder einer Krankheit muss die Pensionskasse eine Invalidenrente sowie Invalidenkinderrenten ausrichten. Anspruch auf eine Invalidenrente besteht bei einer Invalidität von mindestens 50 Prozent. Auch nach Erreichen des Rentenalters wird weiterhin eine Invalidenrente ausbezahlt: Bei einer Invalidität 50-60 % = 1/2 Rente und bei mehr als 66 % eine ganze Rente. Beginn des Leistungsanspruchs: Die Pensionskasse beginnt zum gleichen Zeitpunkt mit der Auszahlung der Invalidenrente wie die IV, das heißt nach 360 Tagen. Bis zum Beginn der Rentenzahlungen haben die Versicherten i. d. R. Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers oder Taggeldleistungen der Unfallversicherung.

Hinterlassenenleistungen

Stirbt der Versicherte, haben die Hinterlassenen, konkret die Ehefrau und die Kinder, Anspruch auf Hinterlassenenleistungen. Bezog der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bereits Altersrente, so hat die Witwe Anspruch auf eine Witwenrente in Höhe von 60 % der Altersrente, Waisen von je 20 %. War der Verstorbene noch erwerbstätig, so wird die voraussichtliche Altersrente berechnet, wovon die Witwe ein Rentenanspruch von 60 %, die Waisen von je 20 % haben. Gesetzliche Voraussetzung für die Witwenrente ist, dass die Hinterbliebene Frau für den Unterhalt von Kindern aufkommen muss oder sie das 45. Altersjahr überschritten und mindestens fünf Jahre verheiratet ist. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, hat die Frau Anspruch auf eine Kapitalabfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Der Anspruch auf Witwenrente besteht auch im Rentenalter oder wenn der verstorbene Gatte Bezüger einer Invalidenrente war.

3. Säule: Persönliche Vorsorge

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz sieht für Aufenthalter die Möglichkeit einer persönlichen Vorsorge vor.

Direktversicherung für Grenzgänger

Bestätigt durch eine Verfügung des OFD Karlsruhe, zuletzt aktualisiert am 01.08.2011, sind die Voraussetzungen für die Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG auf in Deutschland ansässige Arbeitnehmer mit Arbeitsort in der Schweiz beschrieben. Somit kann ein Grenzgänger von der Direktversicherung – wie ein deutscher Arbeitnehmer – ab sofort profitieren, und somit Steuern sparen.

Beispielrechnungen:

Ausgangsituation 1
Männlicher Grenzgänger/30 Jahre/zu versteuerndes Einkommen 60.000 € gemäß Grundtabelle (Einzelveranlagung) + Soli 5,5 % + Kirchensteuer 8%
Versicherungsbeginn 01.12.2012 / Ablauf 67 Jahre

Jahresbeitrag: 2.688 €
Steuerersparnis: 1.281 €
Nettoaufwand: 1.407 €
Steuerersparnis: 47,7 %

Altersleistungen:
Rente mtl.: 430,45 € garantiert / 723,16 € inkl. Überschüsse
Kapital: 116.232,00 € garantiert / 195.135,00 € inkl. Überschüsse

Ausgangsituation 2
Männlicher Grenzgänger/30 Jahre/zu versteuerndes Einkommen 60.000 € gemäß Splittingtabelle (gem. Veranlagung) + Soli 5,5 % + Kirchensteuer 8% 
Versicherungsbeginn 01.12.2012 / Ablauf 67 Jahre

Jahresbeitrag: 2.688 €
Steuerersparnis: 953 €
Nettoaufwand: 1.735 €
Steuerersparnis: 35,4 %

Altersleistungen:
Rente mtl.: 430,45 € garantiert / 723,16 € inkl. Überschüsse
Kapital: 116.232,00 € garantiert / 195.135,00 € inkl. Überschüsse

Vorteile für den deutschen Arbeitnehmer

  • Betriebliche Altersvorsorgung nach deutschem Recht
  • Gleichstellung mit den Schweizer Kollegen
  • Minderung der Rentenlücke
  • Spezialkonditionen für Grenzgänger
  • Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit
  • Freie Wahl der Altersleistungen
  • Volle Portabilität
  • Hartz IV sicher
  • Reduzierung der individuellen Steuervorauszahlungen (Festlegung Wohnstättenfinanzamt)

Vorteile für den schweizer Arbeitgeber

  • bietet die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge für deutsche Arbeitnehmer
  • Bindung der Fachkräfte
  • kollektiv - Rahmenvertrag extra für Grenzgänger
  • keine Verpflichtungen
  • kein Haftungsrisiko
  • keine Verwaltung
  • keine Post
  • keine Kosten
  • Anstellungsvorteil
  • bei Dienstaustritt: automatische Übertragung der Versicherungsnehmer - Eigenschaft auf den Arbeitnehmer

AMEX & Zeller
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